Wann muss man bei der Badsanierung den Vermieter fragen?

Modernes Badezimmer
Modernes Badezimmer

Wann muss man bei der Badsanierung den Vermieter fragen?

INHALTSVERZEICHNIS

Sie möchten Ihr Badezimmer modernisieren, aber sind sich unsicher, was als Mieter erlaubt ist? Eine Badsanierung kann zwar den Wohlfühlfaktor im Badezimmer steigern, doch als Mieter müssen Sie bestimmte Regeln beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihr Badezimmer zu renovieren und dabei Ihre Rechte als Mieter zu wahren

1. Unterscheidung zwischen Schönheitsreparatur und baulicher Veränderung

Zunächst ist es wichtig, zwischen Schönheitsreparaturen und baulichen Veränderungen zu unterscheiden.

  • Schönheitsreparaturen umfassen Maßnahmen wie das Streichen von Wänden, das Erneuern von Silikonfugen oder das Austauschen eines Duschvorhangs. Diese kleineren Arbeiten können in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, da sie als Instandhaltungsmaßnahmen gelten, die dem Erhalt der Wohnung dienen.
  • Bauliche Veränderungen hingegen betreffen tiefgreifende Eingriffe in die Bausubstanz, wie das Ersetzen von Fliesen, das Einbauen einer neuen Badewanne oder das Versetzen von Wänden. Solche Arbeiten greifen in die Substanz der Wohnung ein und sind daher genehmigungspflichtig.

2. Wann ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich?

Eine Genehmigung des Vermieters ist erforderlich, sobald die geplanten Maßnahmen über Schönheitsreparaturen hinausgehen und als bauliche Veränderungen gelten. Dies liegt daran, dass durch solche Arbeiten die Bausubstanz verändert wird und damit auch das Eigentum des Vermieters betroffen ist.

Folgende Maßnahmen erfordern in der Regel die Zustimmung des Vermieters:

  • Änderungen an der Wasser- und Abwasserleitung: Jede Veränderung an den Rohren, sei es ein neuer Wasseranschluss oder eine verlegte Abflussleitung, bedarf in der Regel der Zustimmung des Vermieters.
  • Durchbohren von Fliesen: Das Durchbohren von Fliesen, beispielsweise für Hängeschränke, kann unbehebbare Schäden an der Fliese hinterlassen und sollte daher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  • Veränderung der Elektroinstallation: Jede Veränderung an der Elektroinstallation, wie das Anbringen neuer Steckdosen oder das Verlegen von Kabeln, muss von einem Fachmann durchgeführt und vom Vermieter genehmigt werden.
  • Installation neuer Sanitäranlagen: Der Einbau einer neuen Badewanne, Dusche oder eines neuen WCs erfordert in der Regel eine Genehmigung des Vermieters.
  • Veränderung des Bodenbelags: Auch ein neuer Bodenbelag, insbesondere wenn er geklebt wird oder die Höhe der Türschwelle verändert, kann eine Genehmigung erfordern.
  • Durchbohren von Fliesen: Das Durchbohren von Fliesen, beispielsweise für Hängeschränke, kann unbehebbare Schäden an der Fliese hinterlassen und sollte daher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  • Veränderung der Wandgestaltung: Das Anbringen von Fliesen oder das Tapezieren der Wände kann unter Umständen eine Genehmigung erfordern.
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3. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen ohne Zustimmung?

Falls Sie eine Badsanierung ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters durchführen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Vermieter hat in einem solchen Fall das Recht, von Ihnen die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu verlangen. Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter sogar Schadenersatzforderungen geltend machen, wenn durch die unsachgemäße Sanierung Schäden an der Immobilie entstehen.

Darüber hinaus könnte eine eigenmächtige Sanierung als Vertragsbruch gewertet werden, was im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.

4. Wie hole ich die Zustimmung des Vermieters ein?

Wenn Sie eine Badsanierung planen, sollten Sie den Vermieter so früh wie möglich in Ihre Pläne einweihen. Folgende Schritte helfen dabei:

  1. Schriftlicher Antrag: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Vermieter, in dem Sie detailliert beschreiben, welche Maßnahmen Sie planen und warum diese notwendig sind.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Fügen Sie dem Antrag Kostenvoranschläge bei, um dem Vermieter eine klare Vorstellung von den geplanten Ausgaben und dem Umfang der Arbeiten zu geben.
  3. Beratung durch Fachleute: Es kann hilfreich sein, sich von einem Badplaner oder Handwerker beraten zu lassen, um dem Vermieter zu zeigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt werden.

5. Fazit

Möchten Sie Ihr Badezimmer modernisieren? Eine Badsanierung kann Ihr Wohnumfeld deutlich aufwerten. Als Mieter sollten Sie jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Eine frühzeitige Absprache sichert nicht nur eine reibungslose Umsetzung, sondern kann auch den Wert Ihrer Wohnung steigern

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