Sie träumen von einer luxuriösen Badewanne, in der Sie nach einem anstrengenden Tag entspannen können? Oder von einer Regendusche, die Ihr Badezimmer in eine Wellness-Oase verwandelt? Viele Mieterinnen und Mieter glauben, dass sie in ihrer Wohnung nichts ändern dürfen, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das stimmt aber nicht: Laut dem Mietrecht haben Mieterinnen und Mieter das Recht, ihre Wohnung zu renovieren – solange sie bestimmte Regeln beachten. Welche das sind und was Sie bei einer Badsanierung in der Mietwohnung beachten sollten, erfahren Sie hier.
Badezimmer renovieren – was ist erlaubt, ohne den Vermieter zu fragen?
Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, gibt es einige Dinge, die Sie tun können, um Ihr Badezimmer zu verschönern, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Das Erste, was Sie tun können, ist die Beleuchtung im Badezimmer zu ändern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Licht im Raum zu dunkel ist oder Sie es einfach nicht mögen, können Sie neue Lampen anbringen oder die Glühlampen wechseln.
Abgenutzte und alte Badezimmerfliesen können Sie durch die Anbringung von einer Tapete schnell und einfach aufwerten. Dabei ist die Auswahl an unterschiedlichen Mustern, Farben und Texturen riesig und jede Tapete verleiht dem Raum eine besondere Note. Achten Sie beim Tapezieren jedoch darauf, wasserhäufige Stellen zu meiden und setzen Sie auf ein besonders widerstandsfähiges Material.
Setzen Sie mehr Wert auf die Dekoration im Badezimmer. Pflanzen sorgen zum Beispiel für eine angenehme Atmosphäre und passen zu allen Einrichtungsstilen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Pflanze darauf, ob Sie eine echte oder eine künstliche Pflanze wählen, dies ist abhängig davon, wie viel Licht in Ihrem Badezimmer vorhanden ist. Ordnen Sie ebenfalls alle Schönheits- und Hygieneartikel in stilisierten Körben an, um sicherzustellen, dass jedes Produkt seinen Platz hat. So haben Sie alles griffbereit und behalten die Übersicht.
Durch den Austausch der Wasserhähne können Sie Ihrem Bad ganz einfach und schnell ein neues Gesicht verleihen – und das zu einem sehr günstigen Preis. Je nachdem, welchen Stil Sie bevorzugen, können Sie sich für klassische goldene Hähne entscheiden oder aber auch moderne Ausführungen wählen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Badschränke auszutauschen. Wenn Sie unzufrieden mit dem Aussehen Ihrer Schränke sind oder sie einfach nicht mehr genug Stauraum bieten, können Sie neue Schränke kaufen und diese selbst montieren. Wenn sich Möbel vom Vermieter in Ihrem Badezimmer befinden, müssen Sie diese unbedingt einlagern, da diese Eigentum des Vermieters sind. Wenn Sie die Möbel entsorgen möchten, sollten Sie das zur Sicherheit schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.
Wie Sie sehen, gibt es einige Möglichkeiten, ein Badezimmer zu renovieren, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Natürlich sollten Sie immer bedenken, dass es ratsam ist, vorher mit dem Vermieter zu sprechen und sicherzustellen, dass er damit einverstanden ist. Wenn Sie allerdings nur einige kleine Schönheitsarbeiten vorhaben, können Sie auf die Erlaubnis des Vermieters verzichten.
Achten Sie jedoch auch bei Schönheitsarbeiten darauf, keine Wände, Sanitärkeramik oder Wasser- und Stromleitungen zu beschädigen. Wenn Sie Löcher in Fliesen bohren müssen, ist es ratsam, eher die Fugen für das Loch zu wählen. So kann man die Löcher später wieder mit Spachtelmasse ausbessern. Die beste Lösung ist allerdings, Saugnäpfe oder Klebestreifen zu verwenden, die rückstandslos entfernt werden können.
In unseren Ratgeberbeitrag „Wellness für zu Hause – weil Sie es sich verdient haben!“, erhalten Sie noch mehr Informationen über die Umgestaltung von Badezimmern.
Welche Arbeiten müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden?
Bevor Sie mit einer Badsanierung in Ihrer Mietwohnung beginnen, sollten Sie diese unbedingt mit dem Vermieter absprechen. Dabei ist es irrelevant, ob der Vermieter zur Sanierung verpflichtet ist oder nicht. Wenn Sie die Renovierung des Badezimmers selbst durchführen, kann der Vermieter danach verlangen, dass Sie das Bad wieder in seinen Ursprungszustand zurückversetzen – selbst wenn Sie den Mietvertrag bereits gekündigt haben. So kann eine Badsanierung ohne Genehmigung des Vermieters problematisch werden und ist daher keine gute Idee. Sie sollten im Vorfeld also schriftlich die Erlaubnis des Vermieters einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Ihr Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich und muss sicherstellen, dass alle technischen und sanitären Anlagen ordnungsgemäß funktionieren. Beachten Sie allerdings, dass kleine Risse oder Flecken auf Wand und Bodenfliesen nicht umgehend beseitigt werden müssen, sofern die Funktionalität der sanitären Elemente nicht beeinträchtigt wird.
Es ist also ratsam, Ihren Vermieter zu kontaktieren, wenn Sie planen, in Ihrem Badezimmer größere Umbauten vorzunehmen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie die Erlaubnis haben und keinen Ärger bekommen.
Tipps für die Kommunikation mit dem Vermieter
Sämtliche Änderungen, die Sie vornehmen möchten, sollten Sie immer schriftlich mit dem Vermieter abstimmen, um rechtlich abgesichert zu sein. Folgende Fragen sollten Sie mit Ihrem Vermieter gemeinsam schriftlich festhalten:
- Wer zahlt die Badezimmersanierung?
- Welchen Einfluss hat eine Sanierung auf die Höhe der Miete?
- Kommt der Vermieter für die Gesamtkosten der Sanierung auf oder muss der Mieter für einen Teil der Kosten selbst aufkommen?
Lassen Sie den Vermieter erkennen, dass eine Modernisierung des Badezimmers auch für ihn sinnvoll ist. Durch die Erneuerung erhöht sich der Wert der Immobilie und damit auch die Rendite, die der Eigentümer erzielt.
Wenn Sie sich als Mieter aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder einer eingeschränkten Mobilität nicht mehr in Ihrem Badezimmer zurechtfinden, kann der Vermieter dazu verpflichtet sein, dass Badezimmer barrierefrei zu sanieren. Allerdings ist dies immer im Einzelfall zu entscheiden, ebenfalls müssen hierbei die Kosten von dem Mieter getragen werden, diese können jedoch von der Steuer abgesetzt werden.
Durch eine klare Kommunikation und Absprachen mit Ihrem Vermieter kann Ihr Traum vom neuen Badezimmer schnell in Erfüllung gehen.
So gelingt die Badsanierung in der Mietwohnung ohne Stress und Streit mit dem Vermieter
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Badezimmer zu sanieren, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Zunächst sollten Sie sich überlegen, was genau Sie sanieren möchten. Dann sollten Sie Ihren Vermieter um eine Genehmigung für die Badsanierung bitten. Schließlich können Sie sich bei WunderWorks eine kostenlose Planung einholen.
Badsanierung in der Mietwohnung – die 5 wichtigsten Fakten
- Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch das Badezimmer.
- Sie als Mieter sollten Ihren Vermieter über etwaige Mängel im Badezimmer informieren. In welcher Form eine Erneuerung notwendig ist, muss im konkreten Einzelfall betrachtet werden. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Badezimmers beträgt etwa 20 bis 30 Jahre.
- Es ist Ihr gutes Recht, Mängel an Ihren Vermieter zu melden. Dieser hat jedoch auch das Recht, die Mängel vor Ort anzusehen.
- Wenn Sie als Mieter Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen, drohen Ihnen Abmahnungen oder sogar die Kündigung Ihres Mietverhältnisses.
- Für barrierefreies Wohnen gibt es keine rechtlichen Verbindlichkeiten für den Vermieter. Mieter, die aufgrund einer eingeschränkten Mobilität eine Sanierung benötigen, zahlen die Kosten für die Sanierung selbst, können diese aber von der Steuer absetzen.
Fazit: Badezimmergestaltung in der Mietwohnung ist machbar!
Egal ob Sie Ihr Bad komplett neu gestalten oder nur Akzente setzen wollen – mit den richtigen Tipps ist die Badezimmergestaltung in der Mietwohnung kein Problem! Dabei gilt es jedoch, einige Punkte zu beachten. Zum einen sollten Sie sich im Klaren darüber sein, was Sie ändern wollen und was nicht. Zum anderen müssen Sie die Genehmigung des Vermieters einholen, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Auch die Kosten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Doch wenn Sie all diese Punkte beachten, steht Ihrem Traum vom schönen Bad nichts mehr im Weg!
Das oberste Ziel von WunderWorks ist es, Ihnen schnell und unkompliziert Ihr neues Traumbad zu schaffen. Damit wir starten können, ist es notwendig, Ihren Vermieter miteinzubeziehen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Vermieter Ihr Vorhaben ab und besorgen Sie sich eine Freigabe der Arbeiten sowie zu der Kostenfrage. Wir richten unser Angebot für Ihr neues Badezimmer direkt an Ihren Vermieter und benötigen dafür unbedingt sein Einverständnis in schriftlicher Form. Holen Sie sich noch heute Ihre kostenlose digitale Planung.