Neue Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau im Bad

Neue Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau im Bad

INHALTSVERZEICHNIS

Ab sofort können sowohl private Mieter als auch Eigentümer wieder Fördergelder und Investitionszuschüsse für barrierefreie Maßnahmen in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat bekannt gegeben, dass Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Wohnraum wieder verfügbar sind. Das Kreditprogramm 455 B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) akzeptiert ab dem 13. Juli Anträge von privaten Mietern und Eigentümern. Die förderfähigen Investitionskosten wurden auf bis zu 25.000 Euro reduziert (vorher 50.000 Euro). Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt zehn Prozent, maximal jedoch 2.500 Euro.
Die Mindestsumme für eine Fördermaßnahme liegt bei 2.000 Euro. Wesentlich ist dabei, dass der Zuschuss unabhängig vom Alter und Einkommen gewährt wird, für alle, die Barrieren in ihren Wohnungen abbauen möchten, um den Wohnkomfort zu erhöhen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchzuführen. Auch der Erwerb bereits barrierefreier Wohnräume kann gefördert werden. Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung solange möglich ist, wie die Fördermittel verfügbar sind. Ein Hinweis sei gestattet: Im Jahr 2022 waren die Fördermittel bereits Anfang August aufgebraucht. Für das aktuelle Jahr stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung, während für das Jahr 2024 sogar 150 Millionen Euro vorgesehen sind

Förderfähige Maßnahmen

  • Badezimmerumbau und Sanitärraum-Maßnahmen
  • Zugangswege zu Gebäuden und Maßnahmen im Wohnumfeld
  • Eingangsbereiche und Wohnungszugänge
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Anpassungen der Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Orientierungshilfen, Kommunikations- und Alltagsunterstützung
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnungen
  • Umbauten zu „Altersgerechten Häusern“
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für das „Altersgerechte Haus“ beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Maßnahmen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, was maximal 6.250 Euro entspricht. Weitere Informationen zum Zuschuss 455 B finden Sie unter www.kfw.de. Auch Anträge können dort direkt gestellt werden. Das Programm 455 B besteht in dieser Form seit 2014 und hat bisher 296.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 617,8 Millionen Euro gefördert, im Durchschnitt also 2.087 Euro pro Antrag.

Wann übernehmen die Krankenkassen und Pflegekassen die Kosten für Badezimmer-umbauten? Die erfreuliche Nachricht lautet, dass die Krankenkassen und Pflegekassen die Kosten für den Badumbau bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro übernehmen können. Diese Summe gilt pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Ehepaar mit Pflegegrad bis zu 8.000 Euro für eine Badsanierung erhalten kann.

Voraussetzungen für die Förderung

Welche Voraussetzungen müssen für die Bezuschussung erfüllt sein?
Die Grundlage hierfür ist § 33 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Laut dieser gesetzlichen Vorschrift kommt eine Bezuschussung nur in Frage, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau die Pflege in der eigenen Wohnung unterstützt oder erheblich erleichtert (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Zusätzlich müssen die benötigten Hilfsmittel wie Stützgriffe, besondere Sanitärobjekte oder unterfahrbare Waschbecken vom Hausarzt oder einem Facharzt verschrieben werden.

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme genehmigt und der Badezimmerumbau als notwendig erachtet wird. Dies ist der Fall, wenn der Umbau die Pflege einer betreuungsbedürftigen Person deutlich erleichtert (z.B. durch ein unterfahrbares Waschbecken) oder diese durch die Maßnahmen wieder eigenständig das Badezimmer nutzen kann, da nach dem Badumbau barrierfrei und altersgerecht ist, da die Höhen an den Nutzer angepasst worden sind und alle notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Wie erfolgt die Antragstellung bei der Pflegekasse? Die Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird der Pflegekasse mitgeteilt, dass ein Badezimmerumbau gewünscht wird. Hierbei sind beispielsweise Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter erforderlich. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und über die Sozialstation bearbeitet bzw. befürwortet werden. Zudem müssen die benötigten Hilfsmittel zusätzlich von einem Arzt verschrieben werden, um eine Erstattung durch die Pflegekasse zu erhalten. Sobald die Pflegekasse die Anträge geprüft und die Voraussetzungen erfüllt hat, wird der Antrag genehmigt. Diese Genehmigung wird in einem separaten Bescheid mitgeteilt.

Die Beauftragung einer Firma für den Umbau sollte erst nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Um die Kostenübernahme anschließend zu ermöglichen, muss eine Abtretungserklärung unterzeichnet werden. Die Umbaufirma kann dann die Leistungen bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bei privat versicherten Personen ist eine Abtretung nicht möglich. In diesen Fällen müssen die Kosten vorab getragen werden, bevor die Pflegekasse den Betrag erstattet. Sollte der Betrag die maximale Bezuschussung überschreiten, muss die Differenz selbst aufgebracht werden.

Bezuschusste Umbaumaßnahmen

Welche Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen? Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme genehmigt hat, werden die Kosten für den Umbau einer Dusche mit Einstieg zu einer begehbaren, ebenerdigen Dusche erstattet. Also z.B. Badewanne raus und barrierefreie Dusche rein. Falls nur bestimmte Elemente, wie stabile Stützgriffe in der Dusche oder Badewanneneinsätze (Badewannenlift), installiert werden müssen, sollten Betroffene ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Pflegekasse stellen. Des Weiteren übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Einbau einer höheren WCs oder die Anbringung von Standstützgriffen.

Wenn ein barrierefreier Umbau des gesamten Badezimmers notwendig ist, erfordert dies oft eine vollständige Sanierung. Es ist zu beachten, dass die Bezuschussung für einige Maßnahmen von den DIN-Normen für barrierefreies Wohnen abhängig ist, während die Kosten für andere Maßnahmen unabhängig von diesen Normen erstattet werden. Hierbei geht es z.B. um Bewegungsflächen, die Gestaltung der Wände. Vor der Antragstellung bei der Pflegekasse sollten Betroffene daher klären, ob das gesamte Badezimmer den Bedürfnissen eines Rollstuhlfahrers angepasst werden muss oder ob nur bestimmte Elemente barrierefrei umgebaut werden müssen. In diesem Fall sollte eine ebenerdige Dusche installiert und notwendige Haltegriffe angebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://seniorenbetreuung-duesseldorf.com

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